Urteil des Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesrepublik zum Handeln

Die Bundesrepublik Deutschland ist aufgefordert, durch geeignete rechtliche Massnahmen insbesondere die wirtschaftspolitische Einheitlichkeit Europas zu befördern!

Der Regionalverband Hannover der Europa-Union hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 05. Mai 2020 zum Staatsanleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank mit Bedauern zur Kenntnis genommen, da es geeignet scheint, eine Beeinträchtigung der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs zu begründen. Unstreitig wird die Bundesrepublik Deutschland dem Urteil Rechnung tragen müssen, ist aber andererseits aus unserer Sicht umso mehr aufgefordert, durch geeignete rechtliche Massnahmen insbesondere die wirtschaftspolitische Einheitlichkeit Europas zu befördern! 

Bereits durch das teilweise unkoordinierte Vorgehen im Hinblick auf das Schliessen von Grenzen und die eher nationalstaatliche Sicht auf das jeweilige Gesundheitswesen in den einzelnen Mitgliedsstaaten im Zusammenhang mit der aktuellen Pandemie ist zumindest der Eindruck entstanden, dass der gesamteuropäische Gedanke nicht immer die Leitlinie des politischen Handelns bestimmt. Das ist für das Fortbestehen der Europäischen Union nicht nur nicht förderlich, sondern gefährlich! 

Der Vorstand des Regionalverbandes ist fest davon überzeugt, dass auch für die Bundesrepublik Deutschland nur eine umfassende europäische Integration zielführend und zukunftsorientiert ist, die unter Berücksichtigung des Gedankens der Subsidarität nicht zuletzt als Folge aus dem oben genannten Urteil entschieden weiter betrieben werden muss!