Handelsabkommen zwischen der EU und den USA  tritt in Kraft: notgedrungener Kompromiss für Planbarkeit in der Wirtschaft

Mit einem mühsam zwischen EU-Parlament, Mitgliedsstaaten und Kommission erreichten Kompromiss kann nun das auf einem schottischen Golfclub (!) in Turnberry vereinbarte Handelsabkommen zwischen der EU und den USA  in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt ist, dass auf Waren aus Europa „nur“ 15% Zoll erhoben werden, während Waren aus den USA keinem Zoll unterliegen. Der wesentliche Baustein des erwähnten Kompromisses besteht darin, dass dieses Abkommen eine zeitliche Begrenzung (31.12.2029) hat und auch während dieser Zeit bei Nichteinhaltung der Bestimmungen ausgesetzt werden kann.

 

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Nun wird aus ökonomischer Sicht trotz der darin enthaltenen Unwuchten begrüßt, da es einen höheren Grad an Planbarkeit für die Unternehmen bedeuten könnte, so der „Deal-Maker“ es sich nicht noch anders überlegt.
Politisch bedeutsamer ist jedoch, dass die Bestimmungen der WHO womöglich erneut obsolet sind, da von einer Liberalisierung des Handels im Abkommen nicht die Rede ist. Wird es also juristisch bestehen können?
Ist es überhaupt das Ergebnis von „Verhandlungen“ oder ist es eher amerikanischem Druck geschuldet? 

Ist es also hohe Zeit über die Verschiebung von Maßstäben einer regelbasierten Ordnung auf globaler Ebene nachzudenken und daraus Strategiekonsequenzen abzuleiten?